Mietvertragsentwicklungen im Handel (2015-2019)

EHI-Whitepaper: Mindestlaufzeiten der Mietverträge im Handel.

Erklärtext

Die kürzlich erschienene EHI-Befragung zur Entwicklung der Mietvertragskonditionen im Zeitvergleich von 2015 bis 2019 hat ihren Fokus auf Laufzeiten, Mietzinsgestaltung und Sonderkündigung. Ein Ergebnis des EHI-Whitepapers: In den vergangenen Jahren ist es zu einer Stärkung der Verhandlungsposition im Handel gekommen. Am besten lassen sich Mietvertragskonditionen im ländlichen Raum und Stadtrandlagen durchsetzen, während sich Vertragsverhandlungen in den Toplagen der Big-7-Städte schwierig gestalten. Die Mietlaufzeit hat sich hingegen verkürzt.

 

Sowohl bei Stand-alone-Standorten (35,7 Prozent) und Shopping-Center-Objekten (50,0 Prozent) als auch in den Innenstadtlagen (53,6 Prozent) dominieren 2019 Verträge mit einer minimalen Laufzeit von fünf Jahren. Bei Fachmarktzentren (39,3 Prozent) hingegen wurden 2019 eher Laufzeiten von mindestens 10 Jahren abgeschlossen. 2015 dominierten für alle Lagen Verträge mit Mindestlaufzeiten von 10 Jahren (50,0 Prozent). Generell werden Mindestlaufzeiten vertraglich unterschiedlich vereinbart, abhängig davon, ob es sich um eine reine Neueröffnung, einen Umzug oder eine Renovierung handelt. Der größte Unterschied wird zwischen einer Neueröffnung und einer Wiedereröffnung gesehen.

Die maximalen Mietlaufzeiten betragen für alle Lagen überwiegend 15 bis 20 Jahre und mehr. Bei Innenstadtlagen und Shopping-Centern ist man dennoch vorsichtiger, d. h. es gibt auch kürzere Laufzeiten von bis zu 10 Jahren.

 

Datenbasis

28 Handelsunternehmen haben an der Online-Befragung im April 2020 teilgenommen und repräsentieren rund 56 Mrd. Euro Umsatz netto (2018) sowie ein Filialnetz von rund 22.000 Standorten.

 

Das EHI-Whitepaper steht kostenlos zum Download zur Verfügung.