
Erklärtext
Wie Handelsunternehmen, Shopping- und Fachmarktcenter-Betreiber den Aufbau und den Betrieb der Ladeinfrastruktur organisieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert. Das zeigt die aktuelle EHI-Studie „Elektromobilität im Handel 2026“.
Die Verantwortung für den Aufbau der Ladestationen liegt beim Eigentümer der Immobilie; viele Handelsunternehmen sind oftmals Mieter der Objekte. Nicht immer können sie eigenständig entscheiden, wie die Ladeinfrastruktur genau beschaffen sein soll. Der Anteil der Händler, die die Ladeinfrastruktur eigenständig installieren und betreiben, ist von 30 Prozent (2025) auf 19 Prozent (2026) zurückgegangen. Das meistgenutzte Modell bleibt die Fremdvergabe: 47 Prozent der Befragten vergeben 2026 den Stellplatz inklusive Vertriebsrecht des Ladestroms an einen Dritten, der die Säule aufstellt und betreibt. Dies entspricht einem Anstieg um 5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Hybride Modelle – also sowohl eigener Betrieb als auch Fremdvergabe – nutzen 22 Prozent (2025: 19 Prozent). Die Vergabe des Auftrags für Aufbau und Betrieb, bei der die Abrechnung beim Händler verbleibt, liegt 2026 bei 3 Prozent (2025: 6 Prozent). Auf sonstige Modelle entfallen 9 Prozent (2025: 3 Prozent).
Auch wenn die Panels der beiden letzten Befragungen unterschiedlich sind, kann man eine Tendenz ablesen, dass der eigene Betrieb rückläufig ist und die Fremdvergabe vermehrt gewählt wurde.
Weiterführende Informationen bietet das EHI-Whitepaper „Elektromobilität im Handel 2026", das kostenfrei unter https://www.ehi.org/produkt/whitepaper-elektromobilitaet-im-handel-2026-pdf/ zum Download erhältlich ist.





