„Welche Mindestlaufzeiten werden aktuell (2019) geschlossen?“ – Anteil der im Frühjahr 2020 befragten Expansionsexperten im Handel (in Prozent)

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Diese Statistik zeigt die Antworten der im Frühjahr 2020 vom EHI Retail Institute befragten Expansionsexperten im deutschen Einzelhandel auf die Frage, welche Mindestlaufzeiten aktuell nach Renovierung oder Umzug geschlossen würden. Die Mindestlaufzeiten werden unterschiedlich vertraglich vereinbart, abhängig davon, ob es sich um eine reine Neueröffnung, einen Umzug oder eine Renovierung handelt. Der größte Unterschied wird zwischen der reinen Neueröffnung einerseits und einer Wiedereröffnung andererseits gesehen. Hierbei spielt es kaum eine Rolle, ob es sich um eine Wiedereröffnung nach einem Umzug oder nach einer Renovierung handelt. Die Mindestlaufzeiten betragen 2019 in beiden Fällen meist drei bis fünf Jahre bzw. fünf bis zehn Jahre. Mindestlaufzeiten von mehr als 15 Jahren werden gar nicht mehr vereinbart.

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