Vorhandene Sonderkündigungsrechte in den Mietverträgen im stationären Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2020 aus Händlersicht – Anteil der befragten Expansionsexperten in Prozent

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Die vorliegende Statistik zeigt die Antworten der befragten Expansionsexperten aus dem stationären Einzelhandel, der Gastronomie und der filialisierten Dienstleistung in Deutschland im Rahmen der vom EHI im Auftrag der Hahn-Gruppe durchgeführten Studie zu den Expansionstrends im Einzelhandel 2020 auf die Frage, welche Sonderkündigungsrechte in den Mietverträgen vorhanden sind. Mit einem Anteil von 60 Prozent sind Sonderkündigungsrechte abhängig vom Umsatz am weitesten verbreitet. Ohne Sonderkündigungsrechte sind vor allem kleinere Filialisten. 41 Prozent der Händler mit weniger als 50 Filialen nutzen keine Sonderkündigungsrechte. Bei Händlern über 100 Filialen sind es nur 8 Prozent.

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