Corona-Krise

Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 stellt die Welt vor neue und in diesem Ausmaß nicht gekannte Herausforderungen. Nachdem das Virus im Dezember 2019 in der Stadt Wuhan in China zum ersten Mal beobachtet wurde, breitet es sich inzwischen weltweit aus. Das Virus verursacht die Lungenkrankheit COVID-19, deren Ausbreitung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Mitte März als Pandemie eingestuft wurde.

Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, hatten die Behörden in Deutschland ab der KW 13 weitreichende Maßnahmen getroffen, welche das öffentliche Leben und die sozialen Kontakte stark einschränkten. Dazu gehörten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, häusliche Quarantäne für Personen, die sich möglicherweise oder nachgewiesen mit dem Virus infiziert haben, Absagen von Großveranstaltungen, Schließung von Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen und Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Einzelhandelsgeschäften, die nicht unmittelbar der täglichen Versorgung der Bevölkerung dienten. Von der Schließung ausgenommen waren Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenläden, Baumärkte, Gartencenter und Zoofachmärkte sowie Großhandelsmärkte. Ende April 2020 wurden die Einschränkungen allmählich gelockert. Seit Beginn der KW 17/2020 – in Bayern seit Beginn der KW 18/2020 – durften Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm wieder öffnen. Für den Einkauf in Läden und auf Märkten gilt seit dem 27. April eine bundesweite Mund-/Nasenmaskenpflicht.

Aufgrund rasant steigender Neuinfektionszahlen haben Bund und Länder ab Dezember neue Regeln beschlossen. Für den Handel gilt demnach ab dem 1. Dezember auch vor den Läden und auf Parkplätzen Maskenpflicht. Zudem gibt es eine Kundenbeschränkung für die Geschäfte. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter ist je zehn Quadratmeter nur noch ein Kunde zulässig, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen. Ab dem 16. Dezember ist erneut ein harter Lockdown beschlossen worden. Abgesehen von Lebensmittelläden und anderen Geschäften für den täglichen Bedarf ist der Einzelhandel nun vorerst bis zum 10. Januar geschlossen.

Auf unserer Themenseite tragen wir Informationen und Statistiken über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen auf die Handelsbranche zusammen, von der Absatz- und Umsatzentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel bis zur Stimmung im Online-Handel und der Situation des stationären Modeeinzelhandels über die Entwicklung der Passantenfrequenz in den deutschen Innenstädten.

 

Diese Informationsseite wird in den kommenden Tagen und Wochen kontinuierlich ausgebaut.

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Volkswirtschaftliche Folgen
Verbraucherstimmung

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Statistik

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Statistik

Umsatzentwicklung im deutschen Einzelhandel
Umsatzentwicklung der Lebensmittelgeschäfte
Umsatzentwicklung ausgewählter Warengruppen
Absatzentwicklung ausgewählter Warengruppen
Entwicklung der Verbraucherpreise für FMCG-Produkte im LEH
Umsatzentwicklung im stationären Modeeinzelhandel
Stimmungslage im Online-Handel
Umsatz im Online-Handel nach Warengruppen
Entwicklung der Passantenfrequenz in den deutschen Innenstädten
Einzelhandelsmieten in der Corona-Krise
Kassenpräferenzen der Verbraucher im stationären Lebensmitteleinzelhandel
Auswirkungen der Corona-Krise auf den kooperierenden Mittelstand
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Einzelhandel
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Handelslogistik
Einfluss der Corona-Pandemie auf den Einsatz von Automatisierung/Robotik im Handel
Kommunikation und PR in der Corona-Krise