Verantwortlichkeiten für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Handel – Anteil der im Februar 2019 im Rahmen der EHI-Studie „Elektromobilität im Handel 2019“ befragten Händler (in Prozent)

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Die Statistik zeigt, wer für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei den im Februar 2019 im Rahmen der EHI-Studie „Elektromobilität im Handel 2019“ befragten Händlern verantwortlich ist. Für den Aufbau der E-Ladestationen im Handel ist in der Regel der Eigentümer der Immobilie verantwortlich. Dies ist der Fall bei 49 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Händler. Bei einem Viertel der Handelsunternehmen ist der Mieter dafür verantwortlich.

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