Handelsdaten-Lexikon: Definition von Grundgesamtheit

 

Grundgesamtheit


Die Anzahl der statistischen Einheiten, zu denen eine Aussage getroffen werden soll, wird als Grundgesamtheit bezeichnet, etwa „alle Niedersachsen ab 18 Jahren“. Da für eine Befragung nicht alle Niedersachsen befragt werden können, wird in der Regel eine Stichprobe ausgewählt (Teilerhebung), mittels derer die Meinung von „allen Niedersachsen ab 18 Jahren“ festgestellt werden kann. Für die Auswahl einer Stichprobe gibt es verschiedene Auswahlverfahren. Bei kleinen Grundgesamtheiten, zum Beispiel den Schülern einer Schule, kann eine Untersuchung auch vollständig durchgeführt werden. In diesem Fall spricht man von einer Vollerhebung. Für alle Grundgesamtheiten gilt, dass genau festgelegt werden muss, wer zu dieser Gruppe gehört. Für das Beispiel „alle Niedersachsen ab 18 Jahren“ etwa müsste festgelegt werden, ob der eingetragene Erstwohnsitz ausschlaggebend ist, die Bewohnung einer Wohnung oder eines Hauses in Niedersachsen oder etwa – weniger wahrscheinlich – der Geburtsort.

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