Daten & Fakten zum Thema Landwirtschaftsgenossenschaft
Eine Landwirtschaftsgenossenschaft ist eine Betriebsform des privaten Rechts innerhalb der Landwirtschaft. Der Zweck einer Landwirtschaftsgenossenschaft ist das gemeinsame unternehmerische Handeln natürlicher und juristischer Personen im Bereich der Landwirtschaft.
Landwirtschaftsgenossenschaften vertreten durch ihre Mitglieder die genossenschaftlichen Grundsätze der Solidarität, Förderung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Landwirtschaftsgenossenschaften sind entweder sogenannte Förder- oder Produktivgenossenschaften. Das Genossenschaftswesen ist in der EU weit verbreitet. Nach Angaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gab es im Jahr 2004 über 300.000 Genossenschaften mit mehr als 140 Millionen Mitgliedern.
Landwirtschaftsgenossenschaften sind als Gemeinschaftsunternehmen aufgebaut und basieren auf freiwilliger Mitgliedschaft und Mitarbeit. In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz derzeit etwa 1.100 Landwirtschaftsgenossenschaften. In den alten Bundesländern sind es etwa 100 Genossenschaften mit einer Nutzfläche von zusammengerechnet etwa 6.800 Hektar. In den neuen Bundesländern gibt es rund 1.000 Landwirtschaftsgenossenschaften, die insgesamt eine Fläche von etwa 1,4 Millionen Hektar landwirtschaftlich nutzen. Nach Angaben der Bundesministerin Ilse Aigner sind beispielsweise etwa 60 bis 70 Prozent aller Molkereien in den Händen von Genossenschaften organisiert. Somit dürften bei derzeit
knapp über 100 Molkereien davon ausgegangen werden, dass ungefähr 70 davon genossenschaftlich verwaltet und betrieben werden.
Im Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V. sind nach Angaben des Verbandes derzeit mehr als 500 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften eingetragen. Damit ist es der größte Genossenschaftsverband für Landwirtschafts-genossenschaften in Deutschland.