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Gesellschaft
Soziales
Soziales
Der Bereich Soziales bietet Erläuterungen, Daten und Fakten rund um soziale Themen.
Berichte
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld
- auch Arbeitslosengeld I genannt - ist eine Leistung der Sozialversicherung, die an von Arbeitslosigkeit Betroffene gezahlt wird. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II wird das Arbeitslosengeld I nur denjenigen Arbeitslosen ausgezahlt, die zuvor mindestens zwölf Monate als Angestellter oder freiwillig Versicherter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
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Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II
erhalten in Deutschland 15 bis 64 Jahre alte Personen, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und erwerbsfähig sind. Bekannter ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unter der Bezeichnung Hartz IV.
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Arbeitslosenversicherung
Die
Arbeitslosenversicherung
ist neben der Kranken- und Rentenversicherung die dritte Säule des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
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Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit
wird in Deutschland meist anhand einer im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegten Definition gemessen. Danach ist arbeitslos, wer weniger als 15 Stunden arbeitet, eine Arbeit von mindestens 15 Stunden sucht und nicht an einer
arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
wie einem Ein-Euro-Job oder einer Weiterbildung teilnimmt.
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Armut
Armut
wird in Deutschland im Regelfall relativ definiert. Als Maßstab wird zumeist das Medianeinkommen herangezogen. Das Meridianeinkommen ist jenes Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Es ist nicht identisch mit dem Durchschnittseinkommen auf Basis des arithmetischen Mittels. In Deutschland werden Menschen mit einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens als arm bezeichnet.
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Pflegeversicherung
Die
Pflegeversicherung
wurde am 1. Januar 1995 in Deutschland als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Aufgabe der Pflegeversicherung ist die Übernahme von durch Pflegebedürftigkeit der Versicherten entstehenden Kosten, etwa für Pflegeheimaufenthalte oder Pflegedienste.
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Rentenversicherung
Die
Rentenversicherung
in Deutschland ist überwiegend öffentlich organisiert. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber müssen aktuell 19,9 Prozent des Bruttogehaltes in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen, wobei beide Teile je 50 Prozent tragen.
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Sozialgeld
Sozialgeld
nach dem SGB II erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 65 Jahre, sofern sie mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zusammenleben. Als nicht erwerbsfähig gilt, wer jünger als 15 Jahre oder älter als 65 Jahre ist oder aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht arbeiten kann. Wer dagegen aktuell nicht arbeiten kann, da er zur Schule geht, in Elternzeit ist oder Angehörige pflegt, erhält ebenso wie Arbeitslose Arbeitslosengeld II. In der Regel handelt es sich bei den Beziehern von Sozialgeld um Kinder. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zusammenleben, und Hilfebedürftige ab 65 Jahren erhalten Sozialhilfe nach dem SGB XII.
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Sozialleistungen
Sozialleistungen
sind als Leistungen zur Sicherung menschlicher Grundbedürfnisse bzw. als Leistungen der sozialen Mindestsicherung definiert. Öffentliche Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, sowie BAföG, Kindergeld oder Elterngeld.
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