Daten & Fakten zum Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II erhalten in Deutschland 15 bis 64 Jahre alte Personen, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können und erwerbsfähig sind. Bekannter ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unter der Bezeichnung Hartz IV.
Das Arbeitslosengeld II löste 2005 zusammen mit der Sozialhilfe nach dem SGB XII die alte Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Streng genommen bezeichnet Arbeitslosengeld II nur die Regelleistung in Höhe von 359 Euro für Alleinstehende (Stand August 2010). In Partnerschaften oder Ehen bekommen beide Partner jeweils 323 Euro, Jugendliche und Erwachsene, die noch bei ihren Eltern wohnen bekommen 287 Euro. Im weiteren Sinne werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung, Zuschläge und Sonderleistungen als Arbeitslosengeld II bezeichnet. Mehr als 40 Prozent der Deutschen halten die Regelsätze laut einer
ARD-Umfrage im August 2010 für zu niedrig, knapp zehn Prozent für zu hoch. 45 Prozent halten die Höhe der Sätze für angemessen. Insgesamt ist die
Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II seit 2006 wieder rückläufig: 2009 lag sie bei rund 4,9 Millionen.
Besonders hoch ist der Anteil der Empfänger von Arbeitslosengeld II in den Stadtstaaten. Dort beziehen mehr als 14 Prozent Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. In den ostdeutschen Flächenländern sind es durchschnittlich knapp zwölf Prozent, in den westdeutschen Flächenländern mehr als sechs Prozent.
Autor: Tilman Weigel